Häufige Fragen
Was vor der Kontaktaufnahme gefragt wird
Wie viel kostet die erste Beratung?
Die Kosten stehen im Block „Kosten“ und ändern sich nach dem Termin nicht. Wenn Sie nach der Beratung einen Vertrag zur Fallbearbeitung abschließen, rechnen wir die Kosten der Beratung auf den Gesamtkostenvoranschlag an.
Können Sie den Gewinn des Falls garantieren?
Nein, und kein Anwalt darf das versprechen — die Entscheidung trifft das Gericht. Wir geben eine Einschätzung der Erfolgsaussichten mit Erklärung, welche Beweise sie stärken und welche Umstände gegen Sie sprechen.
Wie setzen sich die Kosten der Fallbearbeitung zusammen?
Aus dem Arbeitsumfang: Anzahl der Instanzen, Komplexität der Beweislage, Bedarf an Gutachten. Gerichtsgebühr und andere Pflichtzahlungen berechnen wir separat und zeigen sie im Kostenvoranschlag vor Vertragsunterzeichnung.
Ist meine Anwesenheit bei den Verhandlungen erforderlich?
In den meisten Zivil- und Wirtschaftssachen genügt die Teilnahme eines Vertreters mit Vollmacht. Es gibt Fallkategorien, in denen das Gericht die Partei persönlich vorlädt — über solche Verhandlungen informieren wir im Voraus.
Was tun, wenn es kaum Unterlagen gibt?
Kommen Sie mit dem, was Sie haben — auch Korrespondenz oder Quittungen. Ein Teil der Unterlagen kann per Anwaltsanfrage oder über das Gericht angefordert werden, und wir sagen Ihnen, womit die Wiederherstellung beginnen sollte.
Bleibt meine Situation vertraulich?
Ja. Alles, was Sie bei der Beratung erzählen und in Dokumenten übergeben, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht — unabhängig davon, ob ein Vertrag geschlossen wird.
Nächster Schritt
Beschreiben Sie Ihre Aufgabe — wir melden uns und schlagen eine passende Lösung vor.
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